Allgemeine Vertragsbedingungen
Stand: 22. September 2026
Inhalt
- § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- § 2 Vertragsabschluss
- § 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- § 4 Belegung und Untervermietung
- § 5 An- und Abreise
- § 6 Nutzung der Ferienwohnung und Sorgfaltspflichten
- § 7 Rauchverbot und Schadensersatz
- § 8 Haustiere
- § 9 Veranstaltungen, Partys und Hausordnung
- § 10 WLAN-Nutzung
- § 11 Fahrräder
- § 12 Haftung des Gastes
- § 13 Haftung der Vermieterin
- § 14 Rücktritt des Gastes (Stornierung) und Nichtanreise
- § 15 Rücktritt und Kündigung durch die Vermieterin
- § 16 Höhere Gewalt
- § 17 Mängelanzeige und Abhilfe
- § 18 Kurtaxe und örtliche Abgaben
- § 19 Parkplatznutzung
- § 20 Datenschutz
- § 21 Verbraucherstreitbeilegung
- § 22 Widerrufsrecht
- § 23 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für weitere Leistungen, die durch Christine König (nachfolgend „Vermieterin“) gegenüber dem Gast erbracht werden.
(2) Diese AGB gelten für Direktbuchungen, die über die Website der Vermieterin, per E-Mail, telefonisch, postalisch oder auf sonstigem direktem Kommunikationsweg geschlossen werden.
(3) Bei Buchungen über externe Vermittlungsplattformen (z. B. NOVASOL, Airbnb, Booking.com, FeWo-direkt) gelten vorrangig die jeweiligen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Plattform. Ergänzend und soweit diese den Plattformbedingungen nicht widersprechen, gelten diese AGB.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Ferienwohnungen auf der Website oder in anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot der Vermieterin dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
(2) Durch die Übermittlung einer Buchungsanfrage über das Anfrageformular der Website, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Kommunikationsweg bekundet der Gast zunächst lediglich sein Interesse an einer Buchung. Die Buchungsanfrage ist zunächst unverbindlich.
(3) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung der Vermieterin beim Gast zustande. Die Buchungsbestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
(4) Vertragspartner sind die Vermieterin und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser gegenüber der Vermieterin als Gesamtschuldner für die vertraglichen Verpflichtungen des Gastes, sofern er die Buchung im eigenen Namen vorgenommen und sich zur Übernahme dieser Verpflichtungen verpflichtet hat.
(5) Die Vermieterin ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere wenn die gewünschte Belegung, der gewünschte Zeitraum oder sonstige Umstände einer ordnungsgemäßen Vermietung entgegenstehen.
(6) Die Vermieterin ist berechtigt, dem Gast aus sachlich gerechtfertigten Gründen eine hinsichtlich Ausstattung, Größe und Preis gleichwertige oder höherwertige Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen, sofern dies für den Gast zumutbar ist. Zusätzliche Kosten entstehen dem Gast hierdurch nicht.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Die Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der vereinbarten verbrauchsabhängigen Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser und Heizung), sofern diese nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen werden. Kommunale Abgaben, insbesondere eine etwaige Kurtaxe oder Tourismusabgabe, sind nicht im Mietpreis enthalten und gesondert zu entrichten.
(2) Die Vermieterin wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Daher wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Die gesetzlich erforderlichen Hinweise zur Steuerbefreiung für Kleinunternehmer werden auf den Rechnungen erteilt.
(3) Bei einer Buchung mit einer Vorlaufzeit von mehr als 14 Tagen ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
(4) Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 70 % des Gesamtmietpreises ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zur Zahlung fällig.
(5) Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag erfolgen, ist der gesamte Mietpreis unverzüglich nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
(6) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des jeweiligen Betrages auf dem von der Vermieterin angegebenen Konto, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsart vereinbart wurde.
(7) Geht eine fällige Zahlung nicht fristgerecht ein, ist die Vermieterin berechtigt, den Gast unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufzufordern. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.
§ 4 Belegung und Untervermietung
(1) Die Ferienwohnung darf ausschließlich mit der in der Buchungsbestätigung vereinbarten Anzahl von Personen einschließlich Kindern belegt werden.
(2) Eine Untervermietung sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Ferienwohnung an nicht in der Buchung aufgeführte Personen ist ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
(3) Eine Belegung mit mehr Personen als vereinbart bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin in Textform.
(4) Bei einer unberechtigten Überbelegung ist die Vermieterin berechtigt, die überzähligen Personen abzuweisen oder einen angemessenen Aufpreis für die zusätzliche Belegung zu verlangen. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
§ 5 An- und Abreise
(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 09:00 Uhr geräumt und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Das Geschirr ist gespült einzuräumen und der Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
(3) Bei verspäteter Räumung kann die Vermieterin den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen. Hierzu können insbesondere zusätzliche Reinigungs-, Personal- oder Unterbringungskosten gehören. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Nutzung der Ferienwohnung und Sorgfaltspflichten
(1) Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung, das Inventar und die Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen.
(2) Das Inventar darf ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt und ohne Zustimmung der Vermieterin nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden.
(3) Der Gast ist verpflichtet, Fenster und Türen beim Verlassen der Ferienwohnung ordnungsgemäß zu schließen, bei geöffneten Fenstern die Heizkörper angemessen herunterzuregeln und Licht sowie elektrische Geräte bei Abwesenheit auszuschalten, soweit dies zumutbar ist.
(4) Während des Aufenthalts festgestellte Schäden oder Mängel sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Rauchverbot und Schadensersatz
(1) In sämtlichen Innenräumen der Ferienwohnungen besteht ein absolutes Rauchverbot. Dies gilt insbesondere für Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Shishas und vergleichbare Geräte.
(2) Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich, beispielsweise auf offenen Balkonen und Terrassen, gestattet, sofern hierdurch andere Gäste oder Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Asche und Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
(3) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot im Innenbereich kann die Vermieterin die tatsächlich entstandenen Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung verlangen. Hierzu können insbesondere Kosten für Geruchsneutralisierung, Reinigung von Polstern, Gardinen oder sonstigen Einrichtungsgegenständen gehören.
(4) Für den Fall, dass eine Sonderreinigung typischerweise erforderlich ist, kann die Vermieterin hierfür eine angemessene Schadenspauschale verlangen. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet, sofern nicht im Einzelfall vor Abschluss des Vertrages ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Veranstaltungen, Partys und Hausordnung
(1) Das Ausrichten von Partys, Junggesellenabschieden, Feiern oder sonstigen Veranstaltungen in der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
(2) Der Gast hat die bekanntgegebene Hausordnung zu beachten. Insbesondere sind die gesetzlichen und ortsüblichen Ruhezeiten einzuhalten. Die Nachtruhe gilt grundsätzlich von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, soweit vor Ort keine abweichenden Regelungen gelten.
(3) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Regelungen oder die Hausordnung kann die Vermieterin nach erfolgloser Abmahnung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 10 WLAN-Nutzung
(1) Die Vermieterin stellt dem Gast während des Aufenthalts nach Möglichkeit einen Zugang zum Internet über ein WLAN-Netzwerk zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
(2) Die Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
(3) Der Gast verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Insbesondere ist die Nutzung für rechtswidrige Zwecke sowie für rechtswidriges Filesharing, die Verbreitung strafbarer Inhalte oder sonstige rechtswidrige Handlungen untersagt.
(4) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und Ansprüche Dritter, die durch eine von ihm zu vertretende rechtswidrige Nutzung des WLAN-Anschlusses verursacht werden.
§ 11 Fahrräder
(1) Sofern Fahrräder von der Vermieterin zur Verfügung gestellt oder gesondert vermietet werden, erfolgt die Nutzung auf eigene Verantwortung des Gastes.
(2) Der Gast hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand des Fahrrades zu überzeugen und erkennbare Mängel unverzüglich der Vermieterin mitzuteilen.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten und das Fahrrad sorgfältig zu behandeln.
(4) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl des Fahrrades, soweit er diese zu vertreten hat.
(5) Für Schäden, die dem Gast im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrades entstehen, haftet die Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Ein Anspruch auf die jederzeitige Verfügbarkeit eines Fahrrades besteht nicht.
§ 12 Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an der Ferienwohnung, dem Inventar oder dem Gebäude, die durch ihn, seine Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft verursacht werden.
(2) Schäden sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Verlust von Schlüsseln ist der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die Kosten einer erforderlichen Wiederbeschaffung oder eines erforderlichen Austauschs von Schlössern oder Schließanlagen, soweit er den Verlust zu vertreten hat.
§ 13 Haftung der Vermieterin
(1) Die Vermieterin haftet für ihre vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder bei einer von der Vermieterin übernommenen Garantie.
§ 14 Rücktritt des Gastes (Stornierung) und Nichtanreise
(1) Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Mietzeitraums vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.
(2) Im Falle eines Rücktritts oder einer Nichtanreise bleibt der Anspruch der Vermieterin auf den vereinbarten Mietpreis grundsätzlich bestehen. Die Vermieterin muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung anrechnen lassen.
(3) Zur Vereinfachung der Abrechnung kann die Vermieterin den ihr zustehenden Schadensersatz pauschalieren. Die Pauschale beträgt:
- bei einem Rücktritt bis einschließlich 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 0 % des Gesamtmietpreises;
- bei einem Rücktritt vom 59. bis einschließlich 10. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag: 90 % des Gesamtmietpreises;
- bei einem Rücktritt weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise: 100 % des Gesamtmietpreises.
(4) Die Vermieterin muss sich auf die Pauschale ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(5) Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Die Vermieterin wird sich im Rahmen des zumutbaren Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Vermietung der Ferienwohnung bemühen.
(7) Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Gast empfohlen.
§ 15 Rücktritt und Kündigung durch die Vermieterin
(1) Die Vermieterin kann vor Beginn des Mietzeitraums aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag nach Beginn des Aufenthalts außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) höhere Gewalt, behördliche Nutzungsverbote oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) die Ferienwohnung unter falschen oder irreführenden Angaben über wesentliche Tatsachen gebucht wurde;
c) die vereinbarte Personenzahl erheblich überschritten wird;
d) der Gast die Ferienwohnung trotz Abmahnung nachhaltig vertragswidrig nutzt, den Hausfrieden erheblich stört oder die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet.
(2) Soweit die Vermieterin aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Umstands berechtigt vom Vertrag zurücktritt, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet.
(3) Bei einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aufgrund eines vom Gast zu vertretenden vertragswidrigen Verhaltens bleiben weitergehende Ansprüche der Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Wird die Bereitstellung der Ferienwohnung aufgrund eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses höherer Gewalt unmöglich oder erheblich erschwert, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Blitzschlag, Waldbrände, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Epidemien, behördliche Nutzungsverbote, Evakuierungsmaßnahmen sowie länger andauernde Ausfälle der Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsversorgung gehören.
(2) Soweit die Vermieterin aufgrund eines solchen Ereignisses die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen kann, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 17 Mängelanzeige und Abhilfe
(1) Stellt der Gast bei Bezug oder während des Aufenthalts Mängel an der Ferienwohnung oder am Inventar fest, hat er diese der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen, damit die Vermieterin Gelegenheit zur Abhilfe erhält.
(2) Die Vermieterin wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine angemessene Abhilfe bemühen, beispielsweise durch Reparatur, Nachbesserung oder – soweit möglich und erforderlich – Bereitstellung einer Ersatzunterkunft.
(3) Unterlässt der Gast die erforderliche Mängelanzeige schuldhaft, können seine gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe des § 536c BGB eingeschränkt sein.
§ 18 Kurtaxe und örtliche Abgaben
Soweit die jeweilige Gemeinde am Ferienort eine Kurtaxe, Tourismusabgabe oder vergleichbare kommunale Abgabe erhebt, ist diese nicht im Mietpreis enthalten und vom Gast zusätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden kommunalen Satzung zu entrichten. Der Gast verpflichtet sich, die für die Erhebung der Abgabe oder die Ausstellung einer Kur- bzw. Gästekarte erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß zu machen.
§ 19 Parkplatznutzung
(1) Soweit der Vermieterin zugeordnete Stellplätze zur Verfügung stehen, erfolgt deren Nutzung auf eigene Verantwortung des Gastes.
(2) Die Stellplätze werden nicht bewacht und stellen keine Verwahrstelle für Fahrzeuge oder deren Inhalt dar.
(3) Für Schäden oder den Verlust abgestellter Fahrzeuge oder Gegenstände haftet die Vermieterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 20 Datenschutz
Die Vermieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen. Die Verarbeitung erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website der Vermieterin.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Die Vermieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 22 Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vereinbart werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt insbesondere auch für entsprechende Buchungen, die im Fernabsatz, beispielsweise über die Website oder per E-Mail, geschlossen werden.
Das Recht des Gastes, den Vertrag nach Maßgabe der in diesen AGB geregelten Stornierungsbedingungen zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Vermieterin. Dies gilt auch, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.